Kopfpauschale
Dieser Artikel beschäftigt sich nur mit dem Gebrauch des Begriffes Kopfpauschale im bezug auf das Gesundheitssystem. Für weiteres siehe Kopfgeld und Kopfsteuer.Die Kopfpauschale soll wie die Bürgerversicherung das Gesundheitssystem in Deutschland grundlegend reformieren.
Jeder Erwachsene zahlt einen festen Beitrag, auch der Ehepartner. Im Gespräch sind derzeit u.a. 169 Euro. Kinder sind über ihre Eltern mitversichert. Sozial Schwache werden über die Einkommensteuer wieder entlastet. Als Obergrenze gilt dabei ein Maximalaufwand von 14 Prozent des Haushaltseinkommens. Teilweise wird zur Gegenfinanzierung eine Erhöhung der Mehrwertsteuer diskutiert, um die Finanzierung des Gesundheitssystems von den Lohnnebenkosten abzukoppeln und so für mehr Beschäftigung zu sorgen.
Im Gegensatz zum bisherigen Krankenversicherungssystem sind die Beiträge bei der Kopfpauschale nicht vom Arbeitseinkommen abhängig und müssen von allen erwachsenen Bürgern getragen werden. Wie auch beim Konzept der Bürgerversicherung soll die langfristige Finanzierbarkeit des Systems wieder hergestellt werden.
Ziel des Systems ist eine demografiefeste und bezahlbare Lösung.
Der Vorschlag der Kopfpauschale wird im Besonderen von der CDU getragen, während die SPD das Konzept der Bürgerversicherung favorisiert.
Literatur und Weblinks