Inzesttabu
Das so genannte Inzesttabu ist eine soziale Regel, die den Inzest, d.h. den Geschlechtsverkehr respektive die Heirat zwischen bestimmten, kulturell festgelegten Kategorien von Verwandten verbietet. Wie andere Tabus wird die Einhaltung des Inzesttabus oft durch übernatürliche Sanktionen verstärkt. In Deutschland hat das Inzesttabu als Eheverbot rechtsverbindlichen Charakter.Inzesttabus existieren fast in allen bekannten Gesellschaften, wobei sich der Kreis der heiratbaren/nicht heiratbaren Personen von Kultur zu Kultur ändern kann.
Aufgrund der heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse ist bekannt, dass das Inzesttabu, insbesondere das Verbot von Bruder-Schwester-Heiraten, der Vermischung der Gene dient und Erbkrankheiten verhindern kann. Aufgrund der Vielfalt von möglichen Verwandtschaftssystemen reicht dieses Argument alleine jedoch nicht aus, um die Existenz und Verbreitung des Inzesttabus zu erklären.
Ein Inzesttabu widerspricht sich nicht mit dem so genannten Endogamiegebot, bei dem es vorgeschrieben respektive gerne gesehen ist, wenn eine Person sich ihren Partner oder ihre Partnerin in der eigenen Verwandtschaftsgruppe auswählt.