Heirat
Die Heirat ist ein mit Ritualen oder Zeremonien verbundener formeller Ausdruck der Ehe zwischen zwei oder mehr Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.
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2 Bedeutung der Heirat 3 Verwandte Themen |
Da es in der englischen Sprache nur einen Begriff für Heirat und Ehe gibt, werden die beiden Begriffe auch im wissenschaftlichen Rahmen oft synonym verwendet. Im Deutschen wird unterschieden zwischen:
Heirat, Hochzeit und Ehe
Vor 1800 waren die meisten Partner zum Zeitpunkt der Hochzeit Junggesellen und Jungfrauen. In Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. War er das, so wurde die Braut als "Deflorata" oder gar "Impraegnata" bezeichnet, und die Trauung fand "auf Verordnung" bzw. "in der Stille statt", wobei zum Leidwesen heutiger Genealogen dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt).
Die Heirat begründet die eheliche Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familienn respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien / Verwandtschaftsgruppen statt.
In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Hochzeit vollzogen werden, damit die Ehe gültig ist. Es gelten klar definierte Regeln, nach denen die Heiraten initiiert werden dürfen.
Siehe auch: Verlobung - Heiratsverbot - Heiratsregeln - Eingetragene Lebenspartnerschaft - Arrangierte Heirat - Geschwisterheirat - Liebesheirat - Zwangsheirat - Polterabend - Heiratsalter - HeiratskreisBedeutung der Heirat
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