Inzest
Inzest (auch Blutschande) ist eines der ältesten Tabus der Menschheit und bezeichnet den Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten.
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2 Gesetzeslage 3 Biologische Aspekte 4 Literatur 5 Filme 6 Geschichtliches 7 Weblinks |
Die Nähe der Verwandtschaft, die als Inzest gilt, variiert zwischen verschiedenen Gesellschaftssystemen: Manchmal gilt eine Ehe zwischen Vetter und Base erster Ordnung als akzeptabel, manchmal nicht.
Daneben gilt auch der Geschlechtsverkehr zwischen angeheirateten, aber nicht von der Abstammung verwandten Personen in manchen Gesellschaften als Inzest.
Beispielsweise wäre demnach eine Beziehung eines Mannes mit seiner Schwiegertochter Inzest.
In vielen Gesellschaften stößt Inzest psychologisch motiviert auf Ablehnung.
Nur in wenigen Gesellschaften ist der Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten akzeptiert. Ein bekanntes Beispiel sind die Pharaonen des alten Ägyptens. Als Nachkommen eines Gottes konnte sich das Herrscherhaus nicht mit „normalen” Menschen verbinden; Inzest war eine logische Alternative.
Inzest wird in vielen Staaten strafrechtlich verfolgt. In Deutschland allerdings nur zwischen (Groß-)Eltern und Kindern sowie zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern.
Betreffend der Eheschließung ist das kanonische Recht strenger als das bürgerliche: Wahrend zB für eine Eheschließung zwischen Cousin und Cousine eine kirchliche Dispens erforderlich wäre, ist eine Ziviltrauung nur zwischen Geschwistern sowie Nachkommen und Vorfahren ausgeschlossen, in allen anderen Fällen ohne weiteres möglich.
Zur Gesetzeslage in Deutschland vergleiche Strafgesetzbuch
§173 StGB, Beischlaf zwischen Verwandten: http://lawww.de/Library/stgb/173.htm
Kommt es bei Inzest zur Fortpflanzung, nimmt die Variabilität der Gene bei so gezeugten Nachkommen und der Heterosis-Effekt ab, während die Homozygotie steigt. Dadurch wird das Risiko des Ausbruchs von heterozygot Erbkrankheiten bei den Kindern erhöht, gleichzeitig werden aber positive Erbmerkmale propagiert.
In der Natur sind bisweilen Strategien zur Inzestvermeidung zu finden. Bei Pflanzen sind das etwa Blüten, die erst nur Pollen produzieren, und danach zur Bestäubung geeignet sind, oder umgekehrt. Bei Tieren und Menschen ist es der Geruchssinn, der genetisch nahe Verwandte "unangenehm" riechen lässt, und folglich Sex zwischen nahen Verwandten vermeidet (siehe Beitrag bei Quarks).
Im weiteren Sinne gehört auch die Schwagerehe hierhin, die in Deutschland einer besonderen Genehmigung bedarf.
Neben den Inzesten, die in den Schöpfungsmythen vieler Völker vorkommen, kennt die Literaturgeschichte eine Vielzahl von gewöhnlich dramatischen Erzählungen, die das Thema Inzest behandeln.
Eine klassische Geschichte ist die Ödipussage, in der ein ausgesetzter Sohn, ohne darum zu wissen, seine Mutter heiratet und mit ihr vier Kinder zeugt.
Das Märchen Allerleirauh der Gebrüder Grimm handelt von einer inzestuösen Beziehung zwischen Vater und Tochter.
Innerhalb der romantischen Literatur erscheint der Inzest teilweise als auslösendes Moment einer tragischen Geschichte. Etwa in E.T.A. Hoffmanns "Elixiere des Teufels" erfährt der Leser gegen Ende durch die Genealogie der Protagonisten, dass ein Fall von Inzest Auslöser war für den ausbrechenden Wahnsinn der Hauptfigur und ihres Doppelgängers, die in ihrem Wirrspiel quasi telepathisch verbunden erscheinen. Die Auslöschung der inzestuös entstandenen Familie erscheint als Ziel jener magischen bzw. wahnsinnigen Zustände.
Auch in "Der Erwählte" von Thomas Mann findet sich diese Dualität von besonderer Tragik in Verbund mit einer gewissen Auserwähltheit. Hier wird der aus einer mittelalterlichen Erzählung entstammende Gregorius am Ende nach langen Leidens- und Bußejahren zum Papst.
Eine moderne Version ist Max Frischs „Homo Faber”.
Die Schicksale von Menschen, die entweder Kinder einer Inzestbeziehung sind, oder als Kinder vom Vater sexuell missbraucht wurden, und danach Kinder zur Welt brachten, werden heute nicht mehr totgeschwiegen.
Im europäischen Hochadel kam es immer wieder zu Eheschließungen, die zumindest hart an der Grenze des Inzest waren. Grund dafür war der Glaube an eine "göttliche Kraft" des Blutes, die, so meinte man, durch Eheschließung und Fortpflanzung mit anderen Familienmitgliedern, die Inhaber des gleichen Blutes waren, nur noch gestärkt werden konnte. Auch das Prinzip der Ebenbürtigkeit schränkte die Wahl der möglichen Ehepartner erheblich ein, so dass schließlich fast jeder mit jedem verwandt war. Das kanonische Recht der katholischen Kirche verbot zwar Eheschließungen zwischen in engem Grade Verwandten, anders als bei Bürgerlichen war die Kirche bei Angehörigen des Hochadels (oft gegen gewisse finanzielle Zuwendungen) aber oft bereit, eine Ausnahmegenehmigung (eine päpstlichen Dispens) zu erteilen.
Nachdem die Kenntnisse der Genetik heute größer sind, nimmt man an, dass die hohe Zahl von Ehen im engen Verwandschaftskreis zumindest eine Mitursache des Aussterbens einiger großer europäischer Dynastien (z. B. das Haus Valois) ist.
Siehe auch: GenetikInzest und Gesellschaft
Gesetzeslage
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