Georgenberger Handfeste
Die Georgenberger Handfeste wurde am 17. August 1186 auf dem Georgenberg oberhalb von Enns ausgehandelt und besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist eine Abmachung zwischen dem Herzog der Steiermark, Ottokar IV aus dem Geschlecht der Otakare und dem Herzog von Österreich, Leopold V aus dem Geschlecht der Babenberger. Der kinderlose und unheilbar kranke Otakar vererbte sein Herzogtum an Leopold und dessen Sohn Friedrich mit der Bestimmung, dass Österreich und die Steiermark für immer ungeteilt bleiben sollten. Der zweite Teil umfasste eine Abklärung der Rechte der steirischen Stände.Das Territorium der Steiermark fasste weit über das heutige Bundesland hinaus, nicht nur im heutigen Slowenien (siehe Steiermark (Slowenien)), sondern auch in Oberösterreich, wo der Traungau (die Gegend um Wels und Steyr) ebenfalls dazugehörte.
Der Erbfall trat 1192 ein und seither ist die Steiermark (mit Ausnahme eines kurzen Zwischenspiels 1194-1196) immer mit Österreich verbunden gewesen. Die Georgenberger Handfeste war der erste Schritt zur Bildung des Länderkomplexes Österreich, wie er sich dann vor allem unter den Habsburgern im Spätmittelalter vollzog.