Firmung
Die Firmung (lateinisch: firmatio, "Bestätigung, Bekräftigung") ist eines der sieben Sakramente der katholischen und der orthodoxen Kirche (dort gr. myron "Salbung" genannt und unmittelbar nach der Taufe gespendet).
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In Apg. 19.5 spendet auch Paulus die Firmung: "Da sie dies hörten, ließen sie sich taufen auf den Namen des Herrn Jesus. Und als Paulus ihnen die Hände auflegte, kam der Heilige Geist auf sie und sie redeten in Zungen und Sprachen prophetisch. Es waren im ganzen ungefähr zwölf Männer". Hier wird erkennbar, dass dieselbe Verheißung wirksam ist, die den Aposteln an Pfingsten gegeben wurde. Aus diesem Grund wird die Firmung meist in der Pfingstzeit gespendet.
In der katholischen Kirche hat die Firmung den Sinngehalt der Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das von den Eltern und Paten bei der Taufe gesprochen wurde, und der Übertragung des Heiligen Geistes durch Handauflegung und Salbung. Da sie in der Regel vom Diözesanbischof oder einem Weihbischof gespendet wird, stellt sie außerdem die sichtbare Verbindung zum Bistum und zur Weltkirche her.
Die Firmung erfordert einige Voraussetzungen. Zum einen muss der Firmling getauft sein, da die Firmung die Taufe zur Vollendung bringt. Außerdem muss der Firmling den Willen haben, gefirmt zu werden. Da die Firmung ein Sakrament der Lebenden ist, muss der Firmling ferner frei von schwerer Sünde sein, d.h. er muss sich gegebenenfalls in der Beichte mit Gott versöhnen. Hinsichtlich des Alters unterscheiden sich die Auffassungen. Während in der orthodoxen Kirche die Firmung mit der Kindertaufe verbunden wird, fordert die katholische Kirche, dass der Firmling seine Bestimmung als Christ erkenne. Das Firmalter schwankte erheblich im Wechsel der Geschichte, und liegt heute gewöhnlich zwischen 10 und 14 Jahren. Dieses Alter erlaubt eine Vorbereitung des Firmlings im Firmunterricht. Doch auch jeder noch nicht gefirmte Erwachsene kann und soll auf Verlangen gefirmt werden, besonders im Zusammenhang mit der Taufe bzw. der Aufnahme in die katholische Kirche.
Gespendet wird die Firmung im allgemeinen von einem Bischof (Ordentlicher Spender). In wenigen Ausnahmen kann sie auch von einem Priester gespendet werden. Normalerweise wird das Sakrament in einer Kirche und in der Pfingstzeit gespendet, dies ist jedoch nicht zwingend. In den neutestamentarischen Berichten wurde die Firmung durch Handauflegung gespendet. Erst später taucht Chrisam in der Literatur als Materie des Sakraments auf, so bei Cyrill von Jerusalem und bei Augustinus. Das Chrisam ist heute vorgeschriebene Materie der Firmung, es ist ein Mischung aus Öl und Balsam. Es wird von dem Bischof am Gründonnerstag geweiht.
Bei der Firmung selbst breitet nach römischer Tradition der Bischof über den Firmling die Hände aus und ruft den Heiligen Geist auf ihn herab. Dann salbt er den Firmling mit dem heiligen Crisam in Kreuzesform und spricht die Worte: "Ich bezeichne dich mit dem Zeichen des Kreuzes und stärke dich mit dem Chrisam des Heiles im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes". Danach gibt er dem Firmling noch einen leichten Backenstreich.
Nachkonziliar spricht er die Worte "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist."
In der griechischen Kirche ist die Form "Siegel der Gabe des Hl. Geistes" gebräuchlich.Entstehung und Bedeutung
Berichtet wird von diesem Sakrament in der Apostelgeschichte. So predigte
und taufte ein gewisser Diakon Philippus in Samaria. "Als aber die Apostel...hörten, daß Samaria das Wort Gottes angenommen habe, sandten sie den Petrus und den Johannes zu ihnen. Diese zogen hinab und beteten für sie, daß sie den Heiligen Geist empfangen möchten. Denn er war noch über keinen von ihnen gekommen, sondern sie waren nur getauft auf den Namen des Herrn Jesus. Da legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den heiligen Geist." (Apg. 8.15) Offenkundig waren nach dieser Darstellung die Apostel nötig, um die Firmung zu spenden, der Diakon Philippus konnte dies nicht.Ritus