Barrierefreies Internet
Barrierefreies Internet bezeichnet Internet-Angebote, insbesondere Webseiten, die von behinderten Menschen ohne Probleme genutzt werden können.Als Behinderte im Internet werden allgemein besonders die Blinden angesehen, das ist nicht korrekt, hier eine Aufstellung der Behinderungen, die die Nutzung des Internet einschränken:
- Blinde (brauchen gute Quelltext- Struktur und ev. spezielle unsichtbare Links)
- Sehschwache (brauchen Skalierbarkeit der Schrift im Browser)
- Farbenblinde (brauchen starke Kontraste und klare Schriften)
- Spastmatiker und andere Kranke die keine Maus bedienen können (brauchen Bedienbarkeit mit Tastatur)
- Lerngeschädigte (verstehen keine langen Texte und Anglizismen)
- Taubstumme (haben wesentlich weniger Wortschatz als Gesunde)
Table of contents |
2 Deutschland 3 Beispiel USA 4 Weblinks |
Europäische Union
In der EU gibt es 37 Millionen Menschen mit Behinderungen. Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt stetig zu; derzeit sind ca. 20 Prozent der Bevölkerung über 60 Jahre alt.
Die e-Europe-Initiative (Dezember 1999) zur Informationsgesellschaft benennt als eines von zehn Zielen die Teilhabe aller, ungeachtet von Alter und Behinderung.
Der Aktionsplan zu e-Europe benennt hierfür u.a. die Vorhaben:
Einführung der Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) ( englisch) bis 2002 in der öffentlichen Verwaltung und Design-for-All-Standards bis 2003. In Bezug auf das erste Vorhaben hat die Bundesregierung bereits gehandelt:
Deutschland
In Deutschland gelten acht Millionen Menschen als behindert.
Vier von fünf Menschen mit Behinderungen nutzen inzwischen das World Wide Web.
Bereits im Juni 1996 wurde der Artikel 3 des Grundgesetzes geändert:
- "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
- "die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen? (§ 1, Gesetzesziel).
Eine entsprechende Rechtsverordnung (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung - BITV) von Bundesinnenministerium und Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung regelt die Maßgaben hierfür. Die Anlage 1 der Rechtsverordnung enthält keine Vorgaben zur grundlegenden Technik (Server, Router, Protokolle), sondern listet Anforderungen auf, die sich an den Richtlinien der WAI orientieren. Der Bund führt zwei Prioritäts-Stufen mit insgesamt 28 Anforderungen und über 60 zu erfüllende Bedingungen auf. Für die Anpassung bestehender Angebote ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005 vorgesehen; neue Angebote haben die Regelungen sofort zu berücksichtigen.
Im Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik AbI haben sich Behindertenverbände, Forschungseinrichtungen, und andere zusammengeschlossen, um die Umsetzung der Barrierefreieheit im Internet zu fördern. AbI bietet auf dem Informationsportal WOB11 Informationen zum Thema barrierefreies Internet.
Die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen haben am 3. Dezember 2003 in Berlin die besten deutschsprachigen, barrierefreien Websites mit dem BIENE-Award ausgezeichnet.
Beispiel USA
Nach vorsichtigen Schätzungen gelten 39,1 Millionen US-Amerikaner (15 Prozent der Bevölkerung) als behindert. Die USA sind bezüglich der Einführung der Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung auf Bundes- und Einzelstaats-Ebene Vorreiter:
Bereits 1990 wurde mit dem Americans with Disabilities Act (ADA) ein Behindertengleichstellungsgesetz erlassen, dessen Umsetzung vom Bundes-Justizministerium überwacht wird.
Der 1998 erweiterte Abschnitt 508 des Rehabilitation Act bindet alle Bundesbehörden bezüglich ihrer Informations-Angebote.
Die hier durch eine unabhängige Bundeseinrichtung erarbeiteten Regelwerke wurden sogar in die Beschaffungsvorgaben aufgenommen und müssen von allen Firmen erfüllt werden, die an die Regierung Waren oder Dienstleistungen verkaufen.
Die meisten Einzelstaaten bieten ihre Internet-Angebote alternativ auch in einer "nur Text"-Version an oder erfüllen, wie beispielsweise Delaware, bereits vollständig alle Priorität-1-Anforderungen der WAI. Die eGovernment-Leitstelle von Delaware ist u.a. damit befasst, die Umsetzung der WAI-Richtlinien bei allen Verwaltungs-Angeboten des Staates zu befördern. Auch im kommunalen Bereich gibt es Beispiele. So erfüllt der Internet-Auftritt der Stadt Orlando (Florida) ebenfalls die WAI-Vorgaben der Priorität 1.
Weblinks
Deutschland
International