Äußerung
Die Äußerung bezeichnet den Sprechakt eines Menschen zur Übermittlung von Informationen oder, verallgemeinert, die Gesamtheit der Information, die ein Lebewesen an ein anderes bewusst oder unbewusst abgibt.Eine Äußerung hat zwei Hauptmerkmale:
- die Aussage in Form des Ausgesprochenen, Bemerkten,
- den Ausdruck in Form von Zeichen und Handlungen.
Der Begriff "Aussage" betrifft den Sinngehalt sprachlicher Mitteilungen. Jedoch kann dieser nicht nur durch Worte, sondern auch nichtverbal, außersprachlich, und in verschiedenen Medien und mit Zeichen übermittelt werden, z.B. optisch statt akustisch und mit Buchstabenfolgen statt mit artikulierten Lautkomplexen, wie es beim geschriebenen und gedruckten Text der Fall ist.
Hingegen ist Ausdruck leibgebunden und nicht verlustfrei in andere Medien transponierbar. Die "Ausdrucksfähigkeit" eines Menschen ist meist seine Äußerungsfähigkeit, abgesehen von Ausdruckstanz, Pantomime und Gesang.
Wenn Aussagen so ausgeführt werden, dass der Ausdruck fehlt, bedarf es größerer Ausführlichkeit. Man muss dann genauer ausformulieren, treffendere Worte wählen und die in Wortstellung, Satzbau und Satzfolge liegenden Modellierungsmöglichkeiten besser beherrschen.
Jedoch bleibt für die persönlich gemeinte Kommunikation eine nicht kompensierbare Lücke, z.B. beim brieflichen Austausch (siehe Verstehen). Nachrichtentechnisch gesehen, ist Ausdruck ein stetiger Prozess mit Gestaltcharakter, der entsprechend vom Empfänger analog aufgefasst wird.
Hingegen haben Aussagen diskreten Charakter. Ihre Übertragung erfolgt digitalisiert. Pathopsychologisch interessieren Diskrepanzen zwischen dem Aussagen- und dem Ausdrucksanteil in Äußerungen, da durch solche Widersprüche Schwierigkeiten in der Kommunikation und in der Beziehung der Partner zustandekommen, sowie die Somatisierung von schon aussagenartig digitalisiertem psychischem Material, z.B. bei Hysterie und Schizophrenie.
Forensisch-psychologisch ist die Glaubwürdigkeit von Aussagen, die Kinder und Jugendliche in Prozessen bei der Vernehmung tätigen, Gegenstand diagnostischer Untersuchung und Begutachtung.