Glaubwürdigkeit
Glaubwürdigkeit ist die subjektive Einschätzung des Grades der Wahrheit einer Aussage oder die Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit einer Person. Normalerweise versteht man unter "glaubwürdig" die Einschätzung, dass die betreffende Aussage mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zutrifft. Hohe Glaubwürdigkeit beruht auf früheren Erfahrungen. Wer lügt, verliert an Glaubwürdigkeit. Das zeigt sich auch in dem Sprichwort: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, selbst wenn er dann die Wahrheit spricht. In Gerichtsprozessen wird oft versucht, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu erschüttern, da dann die Wahrscheinlichkeit der wahrheitsgemäßen Aussage im vorliegenden Fall ebenfalls erschüttert ist.
Die Glaubwürdigkeit bezeichnet die allgemeine Kennzeichnung von Aussagen, bei denen der berichtete Sachverhalt durch die personalen Verarbeitungsprozesse, die vor der Aussage liegen oder die im Prozess des Zustandekommens der Aussage auftreten, nicht verzerrt werden.
Bei Glaubwürdigkeit stimmen die Aussagen mit den wesentlichen Einzelheiten erlebter Tathergänge überein, auf die sie sich begründen, im anderen Falle handelt es sich um Falschaussagen. Die Glaubwürdigkeitsbeurteilung der Aussagen von Erwachsenen ist im Strafprozess ausschließlich eine Frage der Beweismittelwürdigung.
Bei Kindern und Judendlichen, die sich hinsichtlich ihres psychischen Entwicklungsstandes grundsätzlich von Erwachsenen unterscheiden, insbesondere wegen entwicklungsbedingter Besonderheiten ihrer Erlebnisfähigkeit, ihrer Wahrnehmungs- Intelligenz- und Gedächtnisleistungen, ist dagegen beim Vorliegen von begründeten Zweifeln an ihren Aussagen deren Glaubwürdigkeit zu prüfen.
Dazu ist der psychologische Sachverständige besonders geeignet und kann seitens der Institutionen der Rechtspflege als Gutachter beigezogen werden. Bei der Aussageprüfung ist zwischen solchen Falschaussagen zu unterscheiden, die auf Lügen, das heißt auf wissentlich unwahren Angaben, verbunden mit Täuschungsabsichten, beruhen, und unwissentlichen Falschaussagen, die auf Grund der Beeinflussbarkeit der Wahrnehmungs-, Gedächtnis- und Reproduktionsvorgänge durch Affekte, sexuelle Erregtheit, Befürchtigungen, Phantasie und Suggestibilität entstehen.
Besonders schwierig ist die Glaubwürdigkeitsprüfung der Aussagen von Vorschulkindern und Pubertierenden in Sittlichkeitsdelikten.Glaubwürdigkeit von Aussagen