Äquivalenztheorie
Die Äquivalenztheorie ist im Strafrecht eine Theorie zur Ursächlichkeit einer Tathandlung in Bezug auf den Taterfolg.Ihr Inhalt ist die conditio-sine-qua-non-Formel: Kausal (ursächlich) ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Kausalität ist ein Kriterium für die Erfüllung des objektiven Tatbestandes und somit für die Strafbarkeit einer Handlung. Die Bezeichnung dieser Lehre rührt daher, dass nach dieser Definition jede noch so entfernte notwendige Bedingung als kausal für einen tatbestandlichen Erfolg angesehen wird und deshalb alle diese Bedingungen äquivalent sind, also "Gleiches Gewicht" haben.
Kausal im Sinne der Äquivalenztheorie ist somit beispielsweise:
Beispiele
aber auch:
Kausalität im Sinne der Äquivalenztheorie ist also lediglich ein Indikator für die Erfüllung eines Tatbestandes, als Kriterium für eine Strafbarkeit jedoch nicht hinreichend. Deshalb wird regelmäßig auch die objektive Zurechnung als einschränkendes Kriterium geprüft.
Rechtshinweis