Kausalität
Kausalität (lat. causa, Ursache) bezeichnet die Beziehung zwischen Ursachen und Wirkungen. Umgangssprachlich ist ein Ereignis oder Zustand A die Ursache einer Wirkung B, wenn A ein Grund ist, der B herbeiführt. Zum Beispiel könnte man sagen "mein Tritt auf das Gaspedal verursachte, dass das Auto beschleunigte". Allerdings ist diese "Definition" zirkulär: Was bedeutet es tatsächlich, dass A B "herbeiführt"? Dies ist eine wichtige Frage, die u.a. in Philosophie, Statistik und den Naturwissenschaften behandelt wird.
Eine Kausalkette ergibt sich, wenn jede Wirkung selbst wieder Ursache eines neuen Ereignisses ist.
Table of contents |
2 Rechtswissenschaften 3 Philosophie 4 Ökonometrie 5 Beispiele von Ereignisfolgen 6 Literatur 7 Weblinks 8 Siehe auch |
Kausalität impliziert eine strenge Halbordnung: Die Ursache der Ursache einer Wirkung ist damit auch (indirekte) Ursache der Wirkung selbst. Eine Wirkung darf nicht direkte oder indirekte Ursache ihrer selbst sein, da sonst Widersprüche auftreten können (wie z.B. das Großvater-Paradoxon bei Zeitreisen).
Die Ereignisse, die ein bestimmtes Ereignis kausal beeinflussen können (also [Mit-]Ursache dieses Ereignisses sein können) bilden die absolute Vergangenheit dieses Ereignisses. Umgekehrt bilden die Ereignisse, die ein bestimmtes Ereignis kausal beeinflussen kann, die absolute Zukunft des Ereignisses.
In der klassischen Mechanik ist die Kausalordnung sogar eine strenge schwache Ordnung, die Relation "Ereignis 1 liegt weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft von Ereignis 2" ist also eine Äquivalenzrelation, die Gleichzeitigkeit genannt wird. Diese Kausalordnung lässt sich mit einem reellen Parameter, der absoluten Zeit Newtons, "durchnummerieren".
In der Relativitätstheorie hingegen ist die Kausalordnung nur mehr eine partielle Ordnung. Da sich Wirkungen in ihr nur mit maximal Lichtgeschwindigkeit ausbreiten können, ist die absolute Vergangenheit ein Kegel in der Raumzeit, der so genannte Vergangenheitslichtkegel; ebenso ist die absolute Zukunft durch den Zukunftslichtkegel gegeben. Die Kausalität impliziert keine Gleichzeitigkeit mehr (Relativität der Gleichzeitigkeit), damit gibt es auch keine eindeutige Zeitkoordinate. Alle Zeitkoordinaten der Relativitätstheorie haben aber gemeinsam, dass kausal zusammenhängende Ereignisse dieselbe Reihenfolge haben (die Ursache also stets zeitlich vor der Wirkung kommt).
Kausalität wir oft auch als das Prinzip von Ursache und Wirkung bezeichnet. In diesem Sinne wird es von vielen Physikern weniger als Naturgesetz sondern als Interpretation des Geschehens angesehen, da es keine exakte Vorschrift gibt, wie sich eine bestimmte Ursache und die zugehörige Wirkung räumlich und zeitlich abgrenzen lassen. Letztlich werden in der Physik Vorgänge der unbelebten Natur erschöpfend durch Lösungen von mathematischen Gleichungen beschrieben. Eine Notwendigkeit, Teilebereiche dieser Lösungen als Ursachen und als Wirkungen zu bezeichnen, besteht letztlich nicht, sondern dient lediglich zur Veranschaulichung und zum besseren Verständnis.
Im Einzelnen kann man unterscheiden:
Demokrit war einer der ersten Philosophen, der die Vorstellung einer umfassenden Kausalität vertrat.
J.L. Mackie führte die INUS-Bedingung ein, um Ursachen identifizieren zu können.
Aristoteles führte vier verschiedene Arten von Ursachen auf:
In der Ökonometrie begnügt man sich einem z. B. gegenüber der Philosophie eingeschränkten Kausalitätsbegriff. Bei diesem steht die zeitliche Ordnung der Variablen im Vordergrund. Entscheidend geprägt wurde der Kausalitätsbegriff der Ökonometrie von Granger. Dieser arbeitet mit der Prämisse, dass die Vergangenheit die Zukunft bestimmt und nicht umgekehrt. Sie besagt, dass eine Variable X für Y Granger-kausal ist, wenn bei einer gegebenen Informationsmenge bis zum Zeitpunkt t-1 im Zeitpunkt t die Variable Y besser prognostiziert werden kann, als ohne den Einbezug der Variablen X. Die Granger-Kausalität kann in eine Richtung gelten oder auch in beide Richtungen (Feedback-System). Die Granger-Kausalität ist statistisch testbar. Der Kausalitätsbegriff ist eng mit einer weiteren theoretischen Konzept der Ökonometrie/Zeitreihenanalyse verwandt, der Exogenität.
Die Granger-Kausalität kann getestet werden. Hierzu sein ein bivariates VAR(p)-Modell betrachtet:
.
Es liegt keine Granger-Kausalität für auf vor, wenn:
.
Der Test auf Nicht-Granger-Kausalität entspricht somit einem Test auf Null-Restriktionen für bestimmte Koeffizienten. Ein solcher Test könnte bei Normalität des Weißen Rauschens wie folgt aussehen:
.
Dabei ist
Physik und Mathematik
Rechtswissenschaften
Der Begriff der Kausalität spielt ebenfalls im Bereich der Rechtswissenschaften eine entscheidende Rolle. Im Strafrecht ist beispielsweise für die Verwirklichung eines Erfolgsdeliktes ein Kausalzusammenhang zwischen der Handlung des Täters und dem eingetretenen Erfolg von Nöten. Ohne diesen Kausalzusammenhang kann ein Täter ein solches Erfolgsdelikt nicht verwirklichen und ist somit wegen diesem auch nicht strafbar.
Die Strafbarkeit des Versuchs der Begehung eines Erfolgsdeliktes ist dennoch möglich.
Im Strafrecht ist also jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Taterfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Diese Regel wird im Strafrecht auch als die conditio-sine-qua-non-Formel bezeichnet.
Diese Formel wird durch die Lehre von der objektiven Zurechnung begrenzt.Philosophie
Aristoteles
Er stellte außerdem die Behauptung auf, dass die Wahrheit nicht getrennt von den Ursachen erkannt werden könne.Ökonometrie
ist für nicht Granger-kausal, wenn:
.Beispiele von Ereignisfolgen
Literatur
Weblinks
Siehe auch
Zufallsereignis,
Naturgesetz,
Ätiologie,
Korrelation,
causa finalis (Zweckursache),
causa efficiens (Wirkursache),
causa materialis (Materialursache),
cause formalis (Formursache),
Finalität,
Kausalprinzip
Synchronizität