Zahlungsverkehr
Als Zahlungsverkehr werden alle Geldbewegungen bezeichnet, sowohl Zahlungen in Form von Bargeld, als auch bargeldlose Zahlungen.Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt üblicherweise über Kreditinstitute und betrifft Zahlungen in der Form von Buchgeld zwischen Kontokorrentkonten, auch Girokonten genannt, bei denen kein Bargeld bewegt wird. Das Konto des Auftraggebers wird mit dem Zahlungsbetrag belastet, der Empfänger erhält eine entsprechende Gutschrift auf seinem Konto. Die Kreditinstitute erbringen die Dienstleistung des Transfers und erhalten meist eine Gebührengutschrift, eventuell im Rahmen von Kontoführungspauschalen.
Table of contents |
2 geschichtliche Entwicklung 3 Automatisierungsschritte |
Auftragserteilung
Übliche Wege der Auftragserteilung in Deutschland sind
geschichtliche Entwicklung
Mit der Gründung der Reichsbank 1876 übernahm diese neben
hoheitlichen Aufgaben auch Aufgaben im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
An einigen großen Orten trafen sich die Boten der Kreditinstitute und verrechneten die gesammelten Schecks und Überweisungen miteinander, die Spitzenbeträge wurden über die Reichsbankkonten, die von den Kreditinstituten bei der Reichsbank zu unterhalten waren, im Rahmen der großen Abrechnung verrechnet. Überweisungen an andere Orte wurden dann innerhalb der Reichsbank durch körperliche Übersendung der Belege verrechnet. Nach Gründung der Bank Deutscher Länder und Ihrem Rechtsnachfolger, der Deutschen Bundesbank mit ihren örtlichen Filialen, den Landeszentralbanken, wurde die direkte Verrechnung zwischen den Banken mit Ausnahme der Hamburger Abrechnung 1949 abgeschafft. Alle Beträge wurden mit den Landeszentralbanken verrechnet.
Um mit den Überweisungsbeträgen während der Postlaufzeit der Belege zinsbringend arbeiten zu können, wurde größere Beträge im eingenen Filialnetzt gehalten. Die Sparkassen bedienten sich hierzu der Landesbanken oder Girozentralen, der Genossenschaftssektor der Volksbanken und die Raiffeisenbanken bedienten sich der Genossenschaftszentralen.
Auch die Postscheckämter als Rechtvorgänger der Postbank, hielten die Beträge im eigenen Netz.
Automatisierungsschritte
Mit Einführung der Bankleitzahlen und der Einigung der Spitzenverbände der
Kreditinstitute auf ein einheitliches Überweisungsformular mit einem besonderen Bereich, für eine OCR-fähige Beschriftung wurden die Überweisungsbelege und Schecks maschinenlesbar und auf besonderen Anlagen maschinell auch sortierbar, außerdem erfolgte eine automatisierte Verfilmung der Belege. Die Belege mußten aber weiterhin körperlich zum Institut des Zahlungsempfängers, bei Schecks zum Institut des Zahlungspflichtigen, transportiert werden.
Die Postscheckämter nahmen an dieser Belegstandardisierung etliche Jahre nicht teil.
Für Kunden wurde ferner das DTA Datenträgeraustausch-Verfahren geschaffen. Mit diesem Datenträgeraustausch wurden die Erstellung von Belegen überflüssig. Die Überweisungen oder Lastschriften wurden auf Datenträgern wie Magnetbändern oder auch Disketten zur weiteren Ausführung eingereicht.
Ab Mitte der 1990er wurden sämtliche weiteren Angaben in den Betreffzeilen der Überweisungen maschinell eingelesen oder von Hand erfasst. Der Belegtransport konnte entfallen. Die Daten aus der Überweisung wurden entweder innerhalb des Institutssektors oder zur Bundesbank über Standleitungen übertragen und weiterverarbeitet.
siehe auch: Geldwäsche in Hinblick auf Überwachungspflichten der Kreditinstitute