Volkswehr
Als
Volkswehr bezeichnete man in
Deutschösterreich ein "Übergangsheer", das aus Teilen der ehemaligen
österreichisch-ungarischen Armee und aus Freiwilligen bestand, die meist dem sozialdemokratischen Lager angehörten. Da durch den
Vertrag von Saint Germain-en-Laye nur die Errichtung eines Berufsheeres von 30 000 Mann gestattet wurde, fand die Volkswehr keine Fortsetzung mehr in der Ersten Republik, stattdessen organisierte man ein sogenanntes
Bundesheer, das überwiegend
christlichsozial geprägt war. Viele ehemaligen Mitglieder der Volkswehr schlossen sich darauf hin dem
1924 gegründeten
Republikanischen Schutzbund der
SDAPÖ an.