Vertrag von Saint-Germain
Der Vertrag von St. Germain regelte nach dem 1. Weltkrieg die Bedingungen für Österreich. Er wurde am 10. September 1919 in St. Germain-en-Laye unterzeichnet und ist einer der Pariser Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten.Im Mai 1919 reiste die österreichische Friedensdelegation nach St. Germain-en-Laye. Eine direkte Teilname an den Gesprächen wurde ihr nicht ermöglicht, lediglich schriftliche Vorschläge konnten unterbreitet werden. Österreich wurde mit Deutschland die Alleinschuld am Krieg zugewiesen.
Bestimmungen des Friedensvertrages von St. Germain:
- Die deutschsprachigen Gebiete Böhmen, Mähren und einige Gemeinden Niederösterreichs gehen an die Tschechoslowakei verloren.
- Der deutschsprachige Teil Südtirols und das Kanaltal gingen an Italien.
- Teile der Untersteiermark und das Kärntner Mießtal gingen an das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen.
- Westungarn (heutige Burgenland) bleibt bei Österreich und erhält den Namen Burgenland (kommt von den Grenzbezirken Wieselburg, Eisenburg, Ödenburg und Pressburg)
- Der Staatsname Deutschösterreich muss in Österreich umgewandelt werden.
- Der Anschluss an Deutschland wird untersagt
- Österreich wird zu Wiedergutmachungsleistungen verpflichtet.
- Eine allgemeine Wehrpflicht wird verboten.