Transplantation
Transplantation ist die Verpflanzung von Zellen, Gewebe oder Organen.Hierbei kann das Transplantat (das zu Verpflanzende) entweder einem Empfänger oder dem Spender selbst an eine andere Stelle verpflanzt werden.
Begriffe in diesem Zusammenhang sind:
- alloplastische Transplantation - künstliches Material wird implantiert
- Allotransplantation - Spender ist ein anderer Mensch
- autologe Transplantation - Spender und Empfänger sind die selbe Person
- isogene Transplantation - Spender ist der eineiige Zwilling
- Xenotransplantation - Spender gehört einer anderen Art an (Schweineherzklappe)
Schwieriger sind Transplantationen von fremden Organen, da der Körper das fremde Gewebe abzustoßen versucht (siehe Immunreaktion/HvG-Reaktion). Es hat sich gezeigt, dass die Transplantation von Organen naher Blutsverwandter zu den geringsten Abstoßungsreaktionen führt. Der Grund für Abstoßungsreaktionen liegt in der unterschiedlichen Oberflächenstruktur der Zellen. Diese Oberflächenstruktur wird von den Genen bestimmt, deshalb hat jedes Individuum eine eigene Zelloberflächenstruktur. Deshalb ist es auch klar, weshalb Verwandte als besonders geeignete Organspender gelten - denn hier stimmen die Gene so weit wie möglich miteinander überein. Die ersten erfolgreichen Organtransplantationen wurden so auch mit eineiigen Zwillingen durchgeführt.
Durch Medikamente kann man dauerhaft die Abwehrreaktion des Körpers gegen fremde Organe unterdrücken. Da diese Medikamente aber auch die Abwehr gegen Infektionen unterdrücken, sind Transplantierte besonders anfällig für ansteckende Erkrankungen, außerdem ist die Wahrscheinlichkeit für gewisse Krebserkrankungen erhöht. Die Medikamente, die dabei zum Einsatz kommen, heißen zum Beispiel Cyclosporin, Tacrolismus oder Sirolismus.
Bei der Spende von Knochenmark kann es zu einer "umgekehrten" Immunreaktion(GvH-Reaktion) kommen, das heißt, dass das implantierte Knochenmark als Teil des Immunsystems den Körper des Empfängers als Fremdkörper ansieht und dessen Zellen angreift. Dieses Risiko besteht auch bei einer Leber-Tranplantation.
Bei der Transplantation von Organen stößt man immer wieder auf die Schwierigkeit, passende Organe in ausreichender Menge zu finden. Man ist hierbei auf freiwillige Spender angewiesen. Dabei muss man zwischen zwei Arten der Spende unterscheiden: Der Lebendspende und der Totspende.
Lebendspende
Bei der Lebendspende spendet ein noch lebender Mensch einem anderen Menschen das erforderliche Organ - es kann also nur ein Organ sein, dessen Verlust trotzdem das Leben ermöglicht. Bei den Lebendspenden handelt es sich also um Knochenmark (bei Leukämie zum Beispiel), eine Niere (da der Mensch über zwei verfügt, ist es durchaus möglich eine abzugeben) oder einen Leberteil (da sich die Leber wieder regeneriert).
Um zu verhindern, dass besser gestellte Personen sich "eine Niere kaufen", muss die Zustimmung zur Transplantation vom Spender freiwillig erfolgen. Eine Bezahlung darf (nach deutschem Recht) ebenfalls nicht erfolgen, weshalb schon Fälle aufgetreten sind, in denen das entsprechende Organ im Ausland gekauft worden sein soll.
Totspende
Bei der Totspende werden einem Leichnam, der erst vor kurzem verstorben sein darf, Organe entnommen und dem Empfänger zugeführt. In Deutschland darf dies nur passieren, wenn ein nicht mit der Transplantation befasster Arzt den Tod erklärt hat und die Verwandten der Organentnahme zustimmen. Auch wenn man einen Organspendeausweis bei sich trägt, können Verwandte dagegen Einspruch erheben.
Neben religiösen Einwänden befürchten auch viele Menschen, als Organlager angesehen zu werden. Ein Schreckensszenario dieser Art ist, dass im Falle eines Unfalls Ärzte einem Patienten die notwendige Hilfe verweigern könnten, um einen Organspender zu finden. Deshalb stehen viele Menschen einem Organspendeausweis skeptisch gegenüber.
In Literatur und Film wird gerne mit den Gedanken gespielt, was passiert, wenn jemand ein Organ von einem charakterlich gegensätzlichen Menschen "empfängt".
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