Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsicht wird von Aufsichtsbehörden gegenüber der Rechtsaufsicht unterworfenen Behörden ausgeübt und erstreckt sich auf die Einhaltung von Recht und Gesetz. Die Rechtsaufsicht unterscheidet sich damit von der Fachaufsicht bzw. der Sonderaufsicht, die sich auch auf die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns bezieht.Die Gemeinden unterliegen im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung für ihr Handeln der Rechtsaufsicht (vgl. Kommunalaufsicht). Gleiches gilt für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Bundes bzw. eines Landes unterliegen. Beispielsweise unterliegt die Industrie- und Handelskammer der Rechtsaufsicht des Wirtschaftsministeriums eines Bundeslandes.
Die Rechtsaufsicht wird präventiv durch Anzeige- und Genehmigungsvorbehalte und repressiv im Nachhinein durch Beanstandung und ggf. durch Ersatzvornahme ausgeübt.
Siehe auch: Kommunalaufsicht, Fachaufsicht, Sonderaufsicht
Rechtshinweis