Ersatzvornahme
Ersatzvornahme ist ein Mittel zur Vollstreckung gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen. Bei der Ersatzvornahme wird ein Dritter von dem Vollstreckungsorgan beauftragt, die geschuldete Handlung auf Kosten des Verpflichteten an dessen Stelle vorzunehmen.
- ''Beispiel: Ein Grundstücksinhaber weigert sich, der Anordnung des Ordnungsamts Folge zu leisten, seinen die Fußgänger bedrohenden morschen Baum zu entfernen. Daraufhin beauftragt die Behörde ein Gartenbauunternehmen, den Baum auf Kosten des Grundstücksinhabers fachgerecht zu roden.
Rechtshinweis