Industrie- und Handelskammer
Die Deutsche Wirtschaft organisiert sich in den 82 regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) und deren Dachorganisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK).Die Industrie- und Handelskammern erfüllen folgende Aufgaben für ihre jeweilige Region:
- Lobby der regionalen Wirtschaft
- Sicherung des fairen Wettbewerbs
- Überwachung und Förderung der beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz
Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Sie üben staats-hoheitliche Verwaltungsaufgaben aus, deren Art und Kontrolle durch das Gesetz der Industrie- und Handelskammern (IHKG) geregelt ist.
Siehe auch: BDI, Industrie, Wirtschaft, ICC, Ingenieurkammer, Handwerkskammer