Quellensteuer
Quellensteuer ist eine allgemeine Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der "Quelle" erhoben wird. Im Allgemeinen wird die Quellensteuer auf Wertpapier- und Zinsertrerträge erhoben und direkt von der Bank abgeführt.In den deutschsprachigen Länder gibt es für diese Steuerart verschiedene Bezeichnungen. In Deutschland wird diese Steuer als Kapitalertragsteuer bzw. für Zinserträge als Zinsabschlagsteuer bezeichnet. In der Schweiz heißt diese Art der Ertragsbesteuerung Verrechnungssteuer. Siehe zu diesem Thema Quellensteuer (Schweiz)