Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die auf Einnahmen aus Kapitalvermögen erhoben wird. Auf die üblichen Sparvermögen wird die Kapitalertragsteuer in Form der Zinsabschlagsteuer erhoben. Die Kapitalertragssteuer wird auch als Quellensteuer bezeichnet, weil sie direkt an der Quelle von den Banken abgeführt wird.Die Höhe der KapESt liegt zwischen 20% (Gewinnanteilen) und 35% (anonyme Tafelgeschäfte) der Einnahmen. Die KapESt wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf die Einkommensteuer angerechnet.
Die KapESt wird, soweit ein Freistellungsauftrag vorliegt, nicht erhoben.
Siehe auch: Sparerfreibetrag, Werbungskosten
Rechtshinweis