Qualitative Unmöglichkeit
Seit der Modernisierung des deutschen Schuldrechts (siehe Bürgerliches Gesetzbuch) beschreibt man mit dem Begriff der qualitativen Unmöglichkeit die rechtliche Situation, bei der eine Sache eine Beschaffenheit hat, die nicht so verändert werden kann, dass die Sache die geschuldeten Eigenschaften hat.Beispiel:
- Wenn ein Gebrauchtwagen als unfallfrei verkauft wird, obwohl er einen Unfallschaden hat, dann ist es nicht möglich, das Auto so zu verändern, dass es tatsächlich unfallfrei ist; man kann es nur reparieren, aber dadurch wird es nicht unfallfrei. Das gleiche gilt, wenn es mit einer Laufleistung von 30.000 km verkauft wird, obwohl es bereits 60.000 km gefahren ist.
Im neuen Schuldrecht gehört es im Gegensatz zum früher geltenden Recht zu den Vertragspflichten, eine Sache frei von Mängeln zu verschaffen. Wenn die Sache mangelhaft ist, liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor. Bei qualitativer Unmöglichkeit bestimmt das Gesetz aber nunmehr, dass die Pflicht zur Zahlung bestehen bleibt. Dadurch unterscheidet sich die qualitative Unmöglichkeit von den übrigen Fällen der Unmöglichkeit. Die Zahlungspflicht entfällt nur bei Rücktritt.
Siehe auch: Unmöglichkeit
Rechtshinweis