Präsidialsystem
Das Präsidialsystem ist ein Regierungssystem, in dem der Präsident zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef ist. Präsident und Parlament sind zumeist weitgehend von einander unabhängig.Frühzeitig ausgeprägt hat sich das Präsidialsystem in den USA. Dort kann der Präsident vom Parlament abberufen werden, nicht aber die vom Präsidenten eingesetze Regierung. Der Präsident hat umgekehrt kein Recht, das Parlament aufzulösen oder Gesetze einzubringen. Der Präsident kann Gesetzesvorlagen nur durch sein Veto suspendieren. Die Fraktionsdisziplin in der parlamentarischen Regierungsfraktion ist durch das distanzierte Verhältnis von Präsident und Parlament gering. Die Konkurrenz zwischen Präsident und Parlament entspricht weitgehend der von Montesquieu angestrebten horizontalen Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative.
Die Verfassung der Weimarer Republik bildete eine Mischform von präsidialem und parlamentarischem Regierungssystem, ein sogenanntes Semi-Präsidalsystem. Der Reichspräsident durfte nach Artikel 48 Reichsverfassung zum Zweck der inneren Sicherheit Erlasse, Verordnungen oder Notverordnungen verfügen und die Armee einsetzen. Das Parlament durfte die Entscheidungen wieder rückgängig zu machen, konnte aber durch den Präsidenten nach Artikel 25 aufgelöst werden.
Zu den Ländern mit einem Präsidialsystem gehören heute die USA, Frankreich, Russland, Mexiko, Costa Rica, Venezuela, Georgien.