Persönlichkeitsrecht
Das Persönlichkeitsrecht ist das umfassende subjektive Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit.Zu den daraus hervorgehenden besonderen Persönlichkeitsrechten werden das Recht auf Achtung der Ehre, das Namensrecht, das Recht am eigenen Bild, der Schutz von Geisteswerken, das Recht auf körperliche Integrität und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerechnet.
In der Bundesrepublik Deutschland zählt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu den Grundrechten.
Rechtshinweis