Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden. Diese Entscheidungsfreiheit ist für "Personen der Zeitgeschichte" allerdings eingeschränkt. Absolute und relative Personen der Zeitgeschichte dürfen auch ohne ihr Einverständnis gefilmt und das Material verbreitet werden.Die Rechtsgrundlagen befinden sich im Kunsturheberrechtsgesetz.