Kunsturheberrechtsgesetz
Das Kunsturheberrechtsgesetz oder Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie wurde in Deutschland am 7. Januar 1907 erlassen.Das Urheberrecht ist in Deutschland heute vor allem im Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 zusammengefasst. Das Kunsturheberrechtsgesetz wurde am 1. Januar 1996 weitgehend aufgehoben und enthält nur noch Vorschriften zum Recht am eigenen Bild.