Patent auf Leben
Ein Patent auf Leben ist ein Patent, welches Rechte auf Lebewesen, lebendes Gewebe oder deren Manipulation zum Inhalt hat.An dieser Stelle prallen zwei Welten aufeinander:
1.
Bei der Entwicklung von Produkten, die im Zusammenhang mit Leben stehen, z.B. der Entwicklung von Saatgut, liegen genau die Verhältnisse vor, die die Erteilung von Patenten nahelegen: Lange und teure Entwicklungszeiten und der Wunsch, das Ergebnis von geistigen Raub und vor unerlaubtem Kopieren zu schützen.
2.
Es widerspricht der moralischen Vorstellung fast aller Religionen, Weltanschauungen oder ethischen Vorstellungen, Lebewesen, insbesondere Menschen, einfach nur als Ware und als Handelsobjekt zu betrachten, und genau dies passiert bei der Vergabe von Patenten.
Somit ergibt sich bei dieser Thematik Konfliktpotential.
Ein besonders kontroverser Fall ist das Patent "EP 695 351", das im Dezember 1999 der Universität von Edinburgh erteilt wurde. Es handelt sich um einen Patentschutz zur Gewinnung von tierischen und auch menschlichen embryonalen Stammzellen. Es schließt auch deren Züchtung mit ein.
Greenpeace hatte im Jahr 2000 die Öffentlichkeit auf das umstrittene Patent aufmerksam gemacht und damit europaweite Proteste ausgelöst. Im Juli 2002 hat dann das Europäische Patentamt den Gültigkeitsbereich dieses Patentes eingeschränkt, da 14 Einspruchsparteien einen Widerruf des Patents verlangt hatten, darunter die Regierungen Deutschlands, Italiens und der Niederlande.
Eine wirkungsvolle Aktion von Greenpeace, die den Unsinn von solchen Patenten deutlich machen soll, ist der Antrag auf ein Patent zur Herstellung von Curry-Wurst:
http://archiv.greenpeace.de/GP_DOK_3P/BRENNPUN/F0201A.HTM Siehe auch: Biopiraterie