Novation
Die Novation ist im österreichischen Schuldrecht eine Schuldänderung in inhaltlicher Hinsicht, wodurch entweder eine Änderung des Rechtsgrundes (zB anderer Vertragstypus) oder des Hauptgegenstandes (zB andere Kaufsache) erfolgt.
Abgrenzungen:
Einordnung:
Änderungen des Schuldverhältnisses