Schuldübernahme
Die
Schuldübernahme ist im deutschen und österreichischen
Schuldrecht eine Änderung des Schuldverhältnisses in personeller Hinsicht in der Weise, dass an die Stelle des bisherigen Schuldners ein
neuer Schuldner tritt, wobei die Zustimmung des Gläubigers erforderlich ist, damit er vor dem Aufdrängen eines unter Umständen zahlungsunfähigen Schuldners geschützt wird. Das deutsche Recht regelt die Schuldübernahme in
§§ 414 ff. des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Abgrenzungen:
- Schuldbeitritt: Zum bisherigen Schuldner tritt kumulativ ein weiterer Schuldner.
Einordnung:
Änderungen des Schuldverhältnisses
- personell
- Änderung des Gläubigers
- Änderung des Schuldners
- inhaltlich
Rechtshinweis
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