Schuldübernahme
Die Schuldübernahme ist im deutschen und österreichischen Schuldrecht eine Änderung des Schuldverhältnisses in personeller Hinsicht in der Weise, dass an die Stelle des bisherigen Schuldners ein neuer Schuldner tritt, wobei die Zustimmung des Gläubigers erforderlich ist, damit er vor dem Aufdrängen eines unter Umständen zahlungsunfähigen Schuldners geschützt wird. Das deutsche Recht regelt die Schuldübernahme in §§ 414 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Abgrenzungen:
Einordnung:
Änderungen des Schuldverhältnisses
Rechtshinweis