Schuldbeitritt
Der Schuldbeitritt ist im deutschen und österreichischen Schuldrecht eine Änderung des Schuldverhältnisses in personeller Hinsicht in der Weise, dass zum bisherigen Schuldner ein weiterer kumulativ hinzutritt, womit der hinzugetretene Schuldner neben dem bisherigen Schuldner haftet.
Abgrenzungen
Einordnung
Änderungen des Schuldverhältnisses
Rechtshinweis