Mandat
Das Mandat ist ein Auftrag (aus lateinisch ex manu datum - aus der Hand gegeben).Historisch gesehen waren Mandate schriftliche Aufträge oder Befehle, die der König, Fürst usw. einem Untergebenen erteilte. Nach der Erledigung des Auftrags war das Mandat automatisch erloschen und das betreffende Schriftstück konnte vernichtet werden.
In einer repräsentativen Demokratie wird das Mandat als Auftrag des Volkes an den Abgeordneten in der Volksvertretung verstanden. Unterschieden wird das freie Mandat, das den Vertreter an keine Aufträge und Weisungen bindet (vgl. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG) und das imperative Mandat, bei dem sich der Mandatierte innerhalb des ihm vorgegebenen Rahmens bewegen muss. Meistens ist das Mandat in der Volksvertretung nur an die Wahl gebunden, nicht aber an die Partei oder an die Fraktion oder Gruppe. Fraktionszwang ist theoretisch mit dem freien Mandat unvereinbar.
Im Rechtswesen wird der Auftrag an einen Rechtsanwalt als Mandat bezeichnet. Der Auftraggeber ist der Mandant. Der Rechtsanwalt ist aber an ein imperatives Mandat gebunden, da er ausschließlich die Interessen des Mandanten zu vertreten hat. Andernfalls kann er zur Haftung herangezogen werden.
Ein freies Mandat liegt auch in den Händen des gewählten Betriebsrates. Dieser ist nicht an Weisungen der Belegschaft oder an Beschlüsse der Betriebsversammlung gebunden. Auch besteht keine zwingende Bindung des Betriebsrates an Gewerkschaften, lediglich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wird verlangt.
Siehe auch: Wahlsystem, Demokratie, Europawahl, Mandatar
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