Fraktion (Politik)
Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament oder anderer politischer Gremien, wie z.B. dem Gemeinderat.
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Deutschland
Fraktionen erhalten in Deutschland einen besonderen Status, der mit zusätzlichen Rechten verbunden ist. Damit eine Gruppierung diesen Fraktionstatus erhält, ist im allgemeinen eine Mindestzahl von Abgeordneten vorgeschrieben (oft 5 % der Abgeordneten). Diese gehören in der Regel einer Partei an, es können sich aber auch mehrere Parteien zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenschließen. Ebenso ist die Aufnahme einzelner freier Abgeordneter möglich. Geleitet wird eine Fraktion in der Regel von einem Vorsitzenden. Die Grünenn haben jedoch in der Regel eine Doppelspitze. Siehe dazu auch den Artikel Fraktion (Bundestag).
Grundlage für eine effektive Arbeit von Fraktionen ist die Fraktionsdisziplin. Bei vielen Parteien stellt sich diese oft als Fraktionszwang dar, d.h. die Mitglieder müssen nach vorher getroffenen Abmachungen abstimmen, obwohl dies eigentlich dem freien Mandat widerspricht.
Bei einem Parteiauschluss eines Abgeordneten erfolgt auch ein Ausschluss aus der Fraktion. Der gewählte Mandatar bleibt dann als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament.
Im deutschen Bundestag existiert zusätzlich zum Fraktionsstatus auch der Status als Gruppe für Abgeordnetenzusammenschlüsse unterhalb der Fraktionsstärke, welche jedoch die Anerkennung des Bundestags bedarf (§ 10 IV GO BT).
Geschäftsordnung des Bundestags
Österreich
Im österreichischen Nationalrat heißen die Fraktionen "Klub" und werden von Klubobmännern geführt.
Schweiz
Im Schweizerischen Nationalrat, bilden mindestens fünf Abgeordnete eine Fraktion, deren wichtigste Aufgabe es ist Mitglieder in die Kommissionen zu entsenden. Für den Parlamentsbetrieb sind die Fraktionen und nicht etwa die Parteien massgebenden, welche nirgends in den Parlamentsgesetzen vorkommen. Fraktionszwang ist in der Schweiz verboten, dass die Mitglieder der Räte ohne Weisung zu stimmen hätten, steht sogar in der Bundesverfassung (!), die Mitglieder machen denn von diesem Recht auch regen Gebrauch.