Kommunikationsfreiheit
Das Grundrecht auf Kommunikationsfreiheit beruht auf Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes.Der Absatz lautet: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Die Kommunikationsfreiheit ist somit die Grundlage für die Redefreiheit und die Pressefreiheit.
Siehe auch: Informationsfreiheit