Heilsgewissheit
Heilsgewissheit bezeichnet im protestantischen Christentum die Gewissheit des Glaubenden, im Jüngsten Gericht von Gott, dem Richter, freigesprochen zu werden. Diese Gewissheit gründet sich darauf, dass Jesus Christus in seinem Kreuzestod stellvertretend die Schuld der ganzen Welt getragen habe und dem, der sich auf ihn verlässt, die von ihm geschaffene Vergebung zueigne: "Also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben" (Johannes 3,16).In der reformatorischen Theologie wird Heilsgewissheit (certitudo) von Heilssicherheit (securitas) unterschieden. Securitas bezeichnet eine nicht von Gott kommende Verblendung, die den Menschen in einer falschen Gewissheit wiegt mit der Folge, dass sich der betreffende Mensch selbstsicher zurücklehnt, weil er meint, so wie er sei, könne er vor Gott bestehen. Die Certitudo gilt dagegen als von Gottes Heiligem Geist aufgrund des Evangeliums von Jesus Christus gewirkt (Römer 8,16). Sie hebt die Anfechtung, die der Gedanke an das Jüngste Gericht hervorruft, nicht auf, wirkt ihr aber entgegen und rettet aus der Verzweiflung.
Heilsgewissheit ist deshalb ein spezifisch protestantischer Begriff, weil in den Religionen (ein Begriff, den der Protestantismus auf sich selbst nicht anwendet) der Mensch sich durch seine Werke aus dem Gericht Gottes retten müsse. Da aber die eigenen Werke ein steter Unsicherheitsfaktor bleiben, könne keine Heilsgewissheit entstehen. Demgegenüber lehrt das evangelische Christentum, "dass der Mensch gerecht wird ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben" (Römer 3,28). Die guten Werke seien Frucht und Folge des Glaubens an Jesus Christus, könnten aber die "Gerechtigkeit", also den Freispruch aus dem Jüngsten Gericht durch Gott nicht erreichen.
In der Kirchengeschichte haben sich besonders Paulus, Augustinus und Martin Luther mit dem Thema der Heilsgewissheit beschäftigt. Siehe auch Evangelium (Glaube), Taufe und Abendmahl bzw. Eucharistie.
Die katholische Gnadenlehre misst der individuellen Heilsgewissheit geringere Bedeutung zu und vollzieht die Unterscheidung von securitas und certitudo nicht mit. Sie weist auf jene Christus- und Apostelworte hin, die unmissverständlich das Endgericht nach den Werken verkünden und sieht darin das unentbehrliche Korrektiv zu einem rein innerpsychischen Glaubensbegriff.