Gut
Das Substantiv "Gut" (bzw. das Adjektiv "gut"), etymologisch verwandt mit "Gatte", "Gatter" und "Gitter" (= Passendes, Gefügiges), bezeichnet
- in den Rechtswissenschaften einen materiellen, für jemandes "Hab und Gut" bestimmten Wertgegenstand - siehe etwa "Gütergemeinschaft" und "Gütertrennung" in der Ehe; besonders auch der Grund und Boden eines "Gutsbesitzers" - siehe Gut (juristisch)
- einen landwirtschaftlichen Betrieb mitsamt den dazugehörigen Ländereien, siehe Landgut
- in der Wirtschaft ein Mittel zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, siehe Gut (ökonomisch)
- in der Philosophie das Gute als ideellen (ästhetischen, religiösen, vor allem moralischen) Wert, siehe Gutes
- in der Seemannssprache: die Gesamtheit der Tauee und Seile in der Takelage eines Schiffes, siehe Gut (Seemanssprache)
Siehe auch: GUT (grand unified theory).
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