Gut (juristisch)
Güter können danach unterschieden werden, ob bei ihrer Nutzung Rivalität und Ausschließbarkeit vorliegt bzw. nicht vorliegt. Rivalität liegt vor, wenn die Nutzung durch eine Person A die Nutzung durch eine andere Person B beeinträchtigt. Ausschließbarkeit liegt vor, wenn eine Person A die Nutzung druch eine andere Person B legal und effektiv verhindern kann.Anhand dieser beiden Kriterien können alle Güter einer der folgenden vier Kategorien zugeordnet werden:
- reines öffentliches Gut, zum Beispiel die Luft zum Atmen
- unreines öffentliches Gut, beispielsweise Theater
- privates Gut, zum Beispiel Nahrungsmittel
- Clubgut, beispielsweise Wikipedia
Auschließbarkeit | ||||
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Rivalität | Ja | Nein | ||
Ja | Privates Gut | unreines öffentliches Gut | ||
Nein | Clubgut | reines öffentliches Gut |
Siehe auch: Gut (ökonomisch)