Grundstoffüberwachungsgesetz
Das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) reguliert in Deutschland den Handel sowie die Ein- und Ausfuhr von Stoffen, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln geeignet sind.Basisdaten | |
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Kurztitel: | Grundstroffüberwachungsgesetz |
Voller Titel: | Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln mißbraucht werden können |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | GÜG |
FNA: | 2121-6-26 |
Verkündungstag: | 7. Oktober 1994 (BGBl. I 1994, S. 2835) |
Aktuelle Fassung: | 1. Dezember 2003 (BGBl. I 2003, S. 2304) |
Zusammen mit dem Betäubungsmittelgesetz und dem Arzneimittelgesetz bildet das GÜG die wichtigsten Vorschriften im Betäubungsmittelrecht.
Das Grundstoffüberwachungsgesetz verbietet insbesondere die Abzweigung von Stoffen, die nach EU-Recht eingeführt, ausgeführt oder durchgeführt werden (EWG-VO 3677/90 und EWG-VO 3769/92). Siehe auch: Rauschmittel, Prohibition, Rausch, Psychoaktiv