Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln (Drogen) festlegt. Als Anhänge beinhaltet das BtMG drei Listen mit einer Aufzählung der- nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel,
- verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel und
- verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel.
Das Gesetz der Schweiz heißt gleichfalls Betäubungsmittelgesetz, wird jedoch BetMG abgekürzt. In Österreich existiert das Suchtmittelgesetz, das den Drogenmissbrauch bekämpfen soll.
Basisdaten | |
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Kurztitel: | Betäubungsmittelgesetz |
Voller Titel: | Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | BtmG |
FNA: | 2121-6-24 |
Verkündungstag: | 28. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 681) |
Aktuelle Fassung: | 10. Januar 2004 (BGBl. I 2004, S. 28) |
Für die Einfuhr und Ausfuhr der Grundstoffe zahlreicher Betäubungsmittel (insbesondere synthetischer Drogen wie Amphetaminen u.a.) gilt das Grundstoffüberwachungsgesetz.
Table of contents |
2 Rechtsverwandtschaften 3 Weblinks 4 Literatur |
Historie
Deutschland
Das Betäubungsmittelgesetz ist der direkte Nachfolger des Opiumgesetzes des Deutschen Reiches in der Fassung vom 10. Dezember 1929 und wurde am 10. Januar 1972 veröffentlicht. Am 28. Juli 1982 und am 1. März 1994 erfolgten eine Neufassung, bzw. eine Neuveröffentlichung. Die aktuelle Fassung stammt vom 22. Dezember 2003, geändert durch die Achtzehnte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (18. BtMÄndV).
Im Kontext des BtMG stehen vier Verordnungen:
Rechtsverwandtschaften
Thematisch verwandt sind sowohl die gesetzlichen Regelungen zu Grundstoffen als auch zu Medikamenten.
Weblinks
Literatur
zur Geschichte desselben:
Rechtshinweis