Grundmandatsklausel
Die Grundmandatsklausel ist eine alternative Überwindungsmöglichkeit der Sperrklausel in so genannten personalisierten Verhältniswahlsystemen.Wenn eine Partei eine bestimmte Anzahl von Direktmandaten gewinnt, zieht sie mit einer zu ihrem Parteistimmenanteil proportionalen Sitzzahl ins Parlament ein.
Von der Grundmandatsklausel im Bundestagswahlsystem profitierte in den 1950er Jahren die DP und das Zentrum, bei der Bundestagswahl 1994 die PDS.