Zweitstimme
Bei der
Bundestagswahl und einigen Landtagswahlen haben die Wähler zwei Stimmen. Eine
Erststimme oder auch Wahlkreisstimme für einen Kandidaten im
Wahlkreis und eine
Zweitstimme (auch
Parteistimme/
Listenstimme) für die Liste einer Partei. Die Zweitstimme entscheidet dabei über die Stärke der einzelnen Parteien bei der Zusammensetzung des gesamten Parlamentes, während die Erststimme einzig die personelle Zusammensetzung innerhalb einer Fraktion (mit-)entscheidet.