Gebhard von Mansfeld
Graf Johann Gebhard von Mansfeld (* ???; † 2. November 1562) war von 1558 bis 1562 Erzbischof des Erzbistums Köln.
Am 26. Juli 1558 wurde er Erzbischof von Köln. Seine Wahl fand nicht bei allen Klerikern der Diözese Wohlwollen, so versuchte der angesehene Johann Gropper Propst zu Bonn bei Papst Paul IV gegen die Wahl zu intervenieren.
Um 1560 verlor er den Einfluss auf das Suffraganbistum Utrecht, das im Zuge einer Neuordnung der Diözesen selbst zur Erzdiözese wurde.
Johann Gebhard verstarb am 2. November 1562.
Leben
Johann Gebhard wurde als 16. Kind des Grafen Ernst II. von Mansfeld zu Vorder-Ort und dessen zweiter Ehefrau Dorothea zu Solm-Lich geboren.
Vorgänger: Anton von Schaumburg | Erzbischöfe von Köln | Nachfolger: Friedrich IV. von Wied |