Erzbischof
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Begriff
Der Begriff Erzbischof (v. griech.: arché erster, episkopos Aufseher, auch Metropolit) bezeichnet ursprünglich den in der Hauptstadt einer römischen Provinz residierenden Bischof. Er berief und leitete die Provinzialsynode, woraus sich die Oberaufsicht über die Bischöfe der Provinz entwickelte.
"Archiepiscopus" wurden seit karolingischer Zeit auch die angesehenen Bischöfe genannt. Zur Bestätigung empfingen sie das Pallium vom Papst oder dem Patriarchen. Ein Erzbischof hatte eine Landeskirche zu leiten und deren Bischöfe zu weihen. Der Erzbischof ist als Bischof eines Erzbistums den anderen Bischöfen gleichgeordnet. Früher gab es in Deutschland und Österreich die nachfolgend genannten Erzbischöfe. In Deutschland wurden inzwischen neue Kirchenprovinzen mit Erzbischöfen an der Spitze errichtet. In Österreich gibt es nach wie vor die beiden genannten Erzbistümer.
Neben den residierenden Bischöfen gibt es die Bezeichnung "Erzbischof" auch als Titel eines hochrangigen Prälaten der Kurie oder im diplomatischen Dienst (Titularerzbischof)
In der protestantischen Kirche der angelsächsischen Länder und in Schweden bezeichnet Erzbischof den leitenden Bischof.
Zu unterscheiden sind auch die Erzbistümer, welche zugleich Metropolitansitze sind (z. B. Erzbistum Köln) und jene, welche zwar im Range eines Erzbistums stehen, jedoch keine Metropolitansitze darstellen. Diese können exemt sein (z. B. Straßburg) oder auch selbst Suffragane (z. B. Sens). Es steht den Apostolischen Stuhl zu, wenn die Bedingungen es erfordern, eine Kirchenprovinz zu errichten und damit einen Bischofssitz zum Erzbistum zu erheben, oder aber einen Metropolitansitz aufzuheben und den Bischofssitz im Range eines Erzbistums zu belassen.
Historisch
Deutschland (bis zum Ende des alten Kaiserreichs)
Österreich
Heute
In den römisch-katholischen Bischof einer der sieben Erzdiözesen oder Erzbistümer in Deutschland bzw. der beiden Erzdiözesen in Österreich, zu denen jeweils mehrere Suffraganbistümer gehören.
In der Schweiz gibt es eine Ausnahme: Dort gibt es keine Erzbistümer mit einer sogenannten Kirchenprovinz. Die Aufgaben, die normalerweise den Erzbistümern, und somit den Kirchenprovinzen zukommen, werden direkt aus dem Vatikan in Rom übernommen. Dies ist in der römisch-katholischen Kirche eine Besonderheit.
siehe auch: Großerzbischof, Liste von Kirchen, religiösen Einrichtungen und Institutionen