Fahrerlaubnis
Eine Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Umgangssprachlich wird sie als Führerschein bezeichnet, wobei die Erlaubnis von der Erlaubnis-Behörde als Fahrerlaubnis ausgestellt wird, während das mitzuführende Ausweispapier den Führerschein darstellt. Das Wort "Führerschein" erscheint zum ersten Mal im Automobilgesetz vom 3.Mai 1909 (Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen). Abgeleitet wurde dieses Wort von "Führen von Fuhrwerken bzw. Tieren". Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt.
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2 Sondererlaubnis 3 Weblinks |
Europaweit gültig :
Die Klassen C und D werden nur noch befristet auf 5 Jahre ausgestellt. Danach ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung notwendig.
Klassen
Einteilung in Deutschland bis 1998 (offiziell)
Alter deutscher Führerschein
Diese Klassen sind im Alltag weiterhin gebräuchlich, so dass z.B. in Stellenanzeigen immer noch Bewerber mit "FS Kl. 2" gesucht werden.Neue europäische Einteilung
Klassen
National gültige Klassen :Schlüsselzahlen
Au der Rückseite des neuen EU-Führerscheines befinden sich in der Spalte 12 Schlüsselzahlen. Diese Schlüsselzahlen beschränken die Fahrerlaubnis, oder gestatten das Führen eines Fahrzeuges nur mit gewissen Auflagen:
Sondererlaubnis
Zum Führen von bestimmten Fahrzeugen ist eine zusätzliche Berechtigung erforderlich:
Weblinks