Kleinkraftrad
Als Kleinkraftrad werden motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h bezeichnet. Im Gegensatz zum kleineren Mofa können Kleinkrafträder auch für zwei Personen zugelassen werden.Es werden folgende Bauarten unterschieden:
- Moped (abgeleitet von Motorrad mit Pedalen)
- Mokick (abgeleitet von Motorrad mit Kickstarter)
- Motorroller
Zum Führen eines Kleinkraftrades ist eine Fahrerlaubnis der Klasse M erforderlich, die ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden kann. Die nächst größere Zweiradklasse ist das Leichtkraftrad.