Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen
Die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen (EAK) (nicht zu verwechseln mit der Evangelisch-reformierten Kirche) ist eine reformierte Freikirche. Sie hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Krummhörn Ortsteil Campen, Ehm-Schipper-Weg 2.Zur Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen gehören heute 14 Gemeinden mit ca. 7.000 Gemeindegliedern. Sie ist heute mit anderen reformierten Kirchen bzw. Gemeinden in Deutschland und weltweit verbunden. So gehört sie z.B. zum Reformierten Bund, dem "Dachverband" aller reformierten Kirchen und Gemeinden und ist durch ihre Verbundenheit mit der Gereformeerde Kerken in Nederland auch im "Ökumenischen Rat der Kirchen" präsent. Ferner arbeitet sie in der "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen" (ACK) in Niedersachsen mit.
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Die Evangelisch-altreformierten Gemeinden entstanden ab 1838 in der Grafschaft Bentheim und ab 1854 in Ostfriesland aus den dortigen reformierten Gemeinden. Grund waren die liberalen Strömungen in der Theologie der reformierten Gemeinden, mit denen sich viele Gemeindeglieder nicht anfreunden konnten und sich daher von ihren Gemeinden absonderten. Dies war mit nicht unerheblichen Problemen verbunden. Bald schon waren es so viele Gemeinden, dass sie den Antrag auf Anerkennung als eigenständige Kirche stellten, dem jedoch zunächst nicht zugestimmt wurde. Die altreformierten Gemeinden, inzwischen auch ohne staatliche Anerkennung als "altreformierte Kirche" bezeichnet, pflegten weiterhin den für reformierte Gemeinde üblichen Psalmengesang. Ihre Pfarrer wurden in Emden ausgebildet.
In den folgenden Jahrzehnten näherte sich die altreformierte Kirche der benachbarten niederländischen Kirche an, deren Bekenntnisse quasi zu "altreformierten" Bekenntnissen wurden. Sie gipfelte 1923 im "vorläufigen Anschluss" der Kirche an die Gereformeerde Kerken in Nederland (GKN), die bis heute andauert. Von da an wurden die Pfarrer auch in den Niederlanden ausgebildet. 1936 führte die Altreformierte Kirche ein eigenes Gesangbuch ein.
Erst nach Ende des 2. Weltkriegs erfolgte die lang ersehnte staatliche Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zum 13. Oktober 1950.
Die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen wird von der Basis her verwaltet, d.h. es gibt keinen Bischof oder Kirchenpräsident. Daher ist die örtliche Gemeinde grundsätzlich für ihre eigenen Angelegenheiten allein zuständig. Sie wird durch den Kirchenrat, zu dem der Pastor, die Ältesten (auch Presbyter genannt) und die Diakone gehören, geleitet. Diese werden von den Gemeindegliedern gewählt, wobei der Pastor auf Lebenszeit, Älteste und Diakone auf meistens vier Jahre gewählt werden. Der Kirchenrat ist das höchste Organ der Gemeine. Er entsendet jeweils für drei bis sechs Jahre zwei oder drei Vertreter in den übergeordneten Synodalverband und in die Synode, quasi dem "Parlament" der Evangelisch-altreformierten Kirche. Vorsitzender der Synode ist der Präses, derzeit Pastor Dr. Gerrit Jan Beuker.
Die Vorstände von Kirchenrat, Synodalverband und Synode bilden das Moderamen, die "Regierung der Kirche".
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