Entgeltpunkte
Die Entgeltpunkte sind nach deutschem Sozialversicherungsrecht ein neben anderen zu berücksichtigender Faktor in der Rentenformel. Sie sind damit mit maßgeblich für die Höhe der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.Entgeltpunkte werden wie folgt berechnet:
- Jeder Versicherungsnehmer führt aus seinem laufenden Gehalt einen bestimmten Prozentsatz als Beitrag an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ab.
- Für diese Einzahlungen verteilt die BfA einmal jährlich Entgeltpunkte.
- Wer genau so viel wie der Durchschnitt aller Einzahler (getrennt nach West- und Ost-Durchschnitt) an die BfA überweist, bekommt jährlich einen Punkt. Wer nur die Hälfte des Durchschnitts einzahlt, bekommt dementsprechend nur 0,5 Punkte. Wer bis zur Beitragsbemessungsgrenze einzahlt, bekommt derzeit 1,8 Punkte.
- Weitere Punkte werden z.B. für Ausbildungszeiten und Kindererziehungszeiten angerechnet.
- Diese jährlich erteilten Punkte werden bei Rentenbeginn (im Regelfall also mit Vollendung des 65. Lebensjahrs) addiert. Diese Gesamtpunktzahl ist maßgeblich für die Höhe der Rente.
Ein Entgeltpunkt entspricht zur Zeit etwa 20 EUR Rente. Hat ein Rentner also 45 Jahre durchschnittlich verdient, bekommt er eine Rente von ca. 900 EUR.
Rechtshinweis