Rentenformel
Die Rentenformel dient zur Berechnung der genauen Höhe der gesetzlichen Rente eines jeden Versicherten in Deutschland.Die Rentenformel ist im § 64 des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch normiert (SGB VI).
Sie berechnet sich aus der Multiplikation der im Laufe des beitragspflichtigen Erwerbslebens kumulierten Entgeltpunkte mit dem sich jährlich in Abhängigkeit der Entwicklung der Bruttolöhne und demographischer Veränderungen anpassenden aktuellen Rentenwert, dem Rentenartfaktor und dem Zugangsfaktor. gegebenenfalls mit Abschlägen bei Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr.