Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) mit Sitz in Berlin ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der abhängig beschäftigten Angestellten sowie der gesetzlich pflichtversicherten selbständigen Lehrer, Hebammen, Seelotsen, Künstler und Publizisten; sie gewähren gesetzliche Renten- und Rehabilitationsleistungen sowie Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Die BfA ist bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (Behörde mit Siegelführungsbefugnis) mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung. Die BfA wurde zum 1. August 1953 (BGBl. I S. 857) gegründet; 1911 – 1945 bestand als Träger für die Angestelltenversicherung die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, deren Aufgaben 1945 – 1953 in Westdeutschland von den Landesversicherungsanstalten wahrgenommen wurden.Weitere Stichworte: Landesversicherungsanstalt; Bundesknappschaft; Rentenversicherung