Endlichkeit (Philosophie)
Die Endlichkeit bezeichnet eine Eigenschaft objektiver Gegenstände und Prozessee, in einer bestimmten Beziehung ein Ende zu besitzen.
In der objektiven Realität existieren Endliches und Unendliches in ihrer dialektischen Einheit. Endet die Existenz eines bestimmten Gegenstandes, so ist damit seine Materie nicht verschwunden. Es findet vielmehr eine Umwandlung der Form eines materiellen Objektes in eine andere Form eines anderen Objektes statt.
Diese Umwandlung ist durch gesetzmäßige Prozesse und bedingt durch andere materielle Objekte bestimmt.
Im Endlichen, dem einzelnen Gegenstand mit seiner räumlichen und zeitlichen Begrenzung zukommenden Qualität, wird durch die ihm mögliche ewige Fähigkeit der Formverwandlung die Unendlichkeit statuiert.
Der Formwandel ist möglich, weil das Einzelne nicht isoliert, sondern im objektiven Zusammenhang mit anderen Objekten und Prozessen in Wechselwirkung steht, was zur gegenseitigen Bedingtheit und Bestimmtheit führt.
So ist jede strukturelle Beziehung, jede Veränderung und Entwicklung durch den objektiven Zusammenhang der endlichen Objekte und Prozesse determiniert. Gerade der durch den objektiven Zusammenhang bedingte Formwandel der materiellen Objekte und Pozesse führt zu ihrer Endlichkeit.
Die Objekte und Prozesse unterliegen der ständigen Wechselwirkung, wodurch sie in bestimmter Beziehung, sei es qualitativ, räumlich, zeitlich u.a. stets ein Ende haben.
Das führt zu der These, dass nur das Endliche erkennbar sei. Wenn darunter verstanden wird, daß immer nur eine bestimmte Anzahl qualitativ verschiedener Objekte und Prozesse in einem bestimmten Raum und in einem bestimmten Zeitintervall untersucht werden können, so ist diese These wahr.
Nur endliche Gegenstände fallen in den räumlich und zeitlich begrenzten Suchbereich der menschlichen Erkenntnis.
Aber indem der einzelne Gegenstand in seiner Beziehung zu anderen Objekten und Prozessen untersucht wird, um Gesetze seines Verhaltens aufzudecken, kann die Unendlichkeit in Form der Allgemeinheit induktiv erkannt werden.
Jeder gegenwärtige, vergangene und zukünftige Gegenstand existiert in gesetzmäßigen Zusammenhängen, solange die Bedingungen für die Existenz des Gesetzes gegeben sind.
Einzelne Gesetze bzw. Gesetzmäßigkeiten können also aufhören zu existieren, wenn ihre Existenzbedingungen verschwinden.
Aber in jedem Raumbereich und jedem Zeitintervall existieren Gesetze als allgemein-notwendige und wesentliche Zusammenhänge. Mit der Gewinnung dieser Erkenntnisse gelingt es immer wieder, über bestimmte vorhandene Grenzen der bisherigen Erkenntnis hinauszugehen.
Das ist die Voraussetzung, Elemente des Unendlichen durch das Allgemeine im Endlichen zu erkennen.
siehe auch die Vertiefung zu diesem Thema: Endliches und Unendliches
siehe auch Raum und Zeit (Philosophie), AbsolutesDefinition
Die materiellen Bedingungen der Existenz der Endlichkeit
Die Folgewirkungen des Formwandels
Zur These der Erkennbarkeit der Endlichkeit
Zur Existenz der Endlichkeit und Unendlichkeit in ihrer Einheit