Eigenkirche
Eigenkirchen (lat ecclesia propria) waren im Mittelalter Kirchen, die auf privatem Grund und Boden standen. Über die Eigenkirchen hatte der Grundherr das Recht der Investitur, das heißt die Ein- und Absetzung der Geistlichen - was bei den Pfarrkirchen dem Bischof zustand.Da sich die Römische Kirche dadurch in ihrem Einfluss beeinträchtigt sah, verschärfte dies im 11. Jahrhundert den Investiturstreit zwischen Königtum und Papsttum.
Der Grundherr war Vogt seiner Eigenkirche. Es standen ihm zwar die Nutzungen der Erträge zu, doch hatte er auch für die Bedürfnisse der Kirche und der Seelsorge aufzukommen.