Duales Rundfunksystem
Unter dem dualen Rundfunksystem versteht man das gleichzeitige Bestehen von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, so wie es in Deutschland seit 1984 der Fall ist.Mit dem 3. Rundfunkurteil, dem so genannten FRAG-Urteil, bereitet das Bundesverfassungsgericht den Weg für den privaten Rundfunk. Basis sind die Landesmediengesetze, die innerhalb des dualen Rundfunksystems bis heute ihre Anwendung finden.
Vor 1984 existierten in Deutschland mit ARD, ZDF und den so genannten Dritten Programmen - von den Rundfunkstationen der alliierten Streitkräften wie AFN, den von Deutschland aus betriebenen Auslandsdiensten, wie der VoA und dem Privatsender "Europa 1", der seine Entstehung dem besonderen Statut des Saarlandes in den 50er Jahren verdankte und ein französischsprachiges kommerzielles Programm von Felsberg-Berus ausstrahlt - nur öffentlich-rechtliche Fernsehsender. Lediglich in Grenznähe konnten einige aus dem Ausland speziell fürs deutsche Publikum sendenden kommerziellen Programme, wie Radio Luxemburg, empfangen werden. Erst der Ausbau der Kabelnetze und ein Politikwechsel mit Helmut Kohl im Jahre 1982 ermöglichte nach dem Grundsatzurteil die Einführung des Dualen Rundfunksystems.
Die Landesmediengesetze regeln zum einen den Grundversorgungs-Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Finanzierung aus Gebühren (GEZ) und die Existenzberechtigung der werbefinanzierten Privatsender.
Mit PKS, dem Vorläufer von SAT.1, ging am 1. Januar 1984 der erste private Fernsehsender an den Start. Einen Tag später folgte RTL plus (heute RTL), das sein Programm damals noch aus Luxemburg ausstrahlte.
Siehe auch: Fernsehen, Geschichte des Fernsehens, Kabelfernsehen, Rundfunk